Konformitätsbewertung (Herstellerersteichung) – Ihre neue Waage startklar ab Werk

Wir als autorisierter Hersteller sind berechtigt, die sogenannten Konformitätsbewertung gemäß § 9 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) bei Waagen der Firma Rhewa Waagenfabrik selbst durchzuführen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass Ihre neue Waage alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und korrekt misst. Die Konformitätsbewertung wird auch als Herstellerersteichung oder Ersteichung bezeichnet.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Kein zusätzlicher Aufwand bei der Erstinbetriebnahme: Ihre Waage wird von uns bereits „erstgeeicht“ ausgeliefert. Ein Termin mit dem Eichamt entfällt – das spart Zeit, Koordination und oft auch Kosten.

  • Rechtssicherheit von Anfang an: Sie können sicher sein, dass Ihre Waage alle Vorschriften erfüllt und sofort im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden darf.

  • Alles aus einer Hand: Wir begleiten Sie nicht nur beim Kauf, sondern auch bei allen Fragen rund um Eichung und Konformität.

Und was passiert bei einer Nacheichung?

Auch nach der ersten Inbetriebnahme bleiben wir Ihr Ansprechpartner: Für alle zukünftigen Nacheichungen übernehmen wir auf Wunsch die Terminabstimmung mit dem zuständigen Eichamt und bereiten Ihre Waage technisch für die Prüfung vor. So bleibt Ihr Gerät stets einsatzbereit und gesetzeskonform.


Fazit:
Dank der Herstellerersteichung erhalten Sie Ihre neue Rhewa-Waage betriebsbereit und rechtssicher – direkt ab Werk. Sie sparen sich den organisatorischen Aufwand mit dem Eichamt und profitieren von einem durchgängigen Service, auch über die erste Inbetriebnahme hinaus.

Wenn Sie Fragen zum Ablauf oder zur Konformitätsbewertung haben, sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell und kompetent.