Herstellerersteichung

Wir dürfen Waagen der Fa. Rhewa Waagenfabrik erstmalig inverkehrbringen und  das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß § 9 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) durchführen.

Ein Eichtermin mit dem Eichamt ist dann bei der ersten Inbetriebnahme Ihrer Waage nicht nötig. Für alle Nacheichungen können wir als Waagenhersteller die Termine mit dem Eichamt abstimmen und die Waage zur Eichung vorbereiten.

Die Konformitätsbewertung ist auch bekannt als Ersteichung oder Herstellereichung.