Eichung
Wir organisieren die Eichung Ihrer Waage(n) - hier im Werk oder beim Kunden.
- Terminabsprache mit dem Eichamt
- Erstellung Eichantrag und weiterer Unterlagen, die für die Eichung benötigt werden
- Gestellung Eichgewichte
- Falls nötig, vorherige Reparatur und/oder Justage der Waage
Eichung Bodenwaage
Eichung Fahrzeugwaage
Wann Ihre Waage wieder geeicht werden muss, erkennen Sie an den bei der letzten Eichung aufgebrachten Eichkennzeichen. Wurde die Waage geeicht gekauft und noch nicht durch Eichamt geeicht an den Angaben auf dem Typenschild.
Eichkennzeichen:
Die im Quadrat mit nach innen gewölbten Kanten umrandete Jahresangabe gibt an, in welchem Jahr die Eichfrist beginnt.
Optionales Zusatzzeichen (Hinweismarke)
Kennzeichnung konformitätsbewertete Waagen (Vom Hersteller erstgeeichte Waagen)
Die Jahresangabe hinter dem M gibt an, wann die Waage in Verkehr gebracht wurde. Damit beginnt auch Eichfrist.
Eichfristen Handelswaagen (Klasse III)
Messgeräteart |
Eichfrist in Jahren |
Industriewaagen (Höchstlast weniger als 3 t) |
2 |
Industriewaagen (Höchstlast 3 t oder mehr) |
3 |
Fahrzeugwaagen (Höchstlast 3 t oder mehr) |
3 |
Ladentischwaagen |
2 |
Personenwaagen in Krankenhäusern |
4 |
Personenwaagen, soweit nicht in Krankenhäusern aufgestellt |
unbefristet |
Viehwaagen |
4 |
Hier einige Beispiele:
Eine Ladentischwaage mit dieser Eichmarke müsste im Jahr 2018 wieder geeicht werden.
Eine Fahrzeugwaage mit dieser Kennzeichnung auf dem Typenschild des Auswertegerätes müsste im Jahr 2019 wieder geeicht werden.
Die fällige Nacheichung sollte gemäß $ 38 des Mess- und Eichgesetzes mindestens 10 Wochen vor Ende der Eichfrist (also des betreffenden Jahres) beim zuständigen Eichamt beantragt werden. Dies hat einen großen Vorteil! Wenn Sie bis dahin den Eichantrag fristgerecht stellen, steht Ihr Messgerät bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung einem geeichten Messgerät gleich und es darf bis dahin weiter verwendet werden. Bekommen Sie also erst im Folgejahr einen Termin zur Eichung, gilt Ihre Waage bis dahin als geeicht, auch wenn eigentlich die Eichfrist abgelaufen ist.
Kontaktieren Sie uns, falls Sie noch Fragen haben oder wir die Eichung für Sie organisieren sollen.