Instandsetzung nach §54 – schnell wieder einsatzbereit

Als von der Eichdirektion NRW zugelassener Instandsetzer sind wir berechtigt, nichtselbsttätige Waagen der Klasse III bis 70.000 kg instand zu setzen – ganz im Sinne des §54 der Mess- und Eichverordnung (MessEV).

Was bedeutet das für Sie?
Im Falle einer Reparatur dürfen wir an Ihrer noch geeichten Waage die Sicherungszeichen des Eichamts entfernen – natürlich nur, wenn das notwendig ist. Nach erfolgreicher Instandsetzung und Prüfung mit kalibrierten Prüfgewichten bringen wir unser offizielles Instandsetzerkennzeichen an.

Sie können Ihre Waage danach sofort wieder im eichpflichtigen Verkehr nutzen – ganz ohne Unterbrechung oder lange Wartezeiten.

Und das Beste: Wir kümmern uns im Anschluss auch gerne um die fristgerechte Nacheichung Ihrer Waage.

Mehr dazu finden Sie direkt in der Mess- und Eichverordnung (MessEV).