Eichung von Waagen – Das müssen Sie wissen

Eichung von Waagen – Das müssen Sie wissen

Was gesetzlich vorgeschrieben ist – und worauf Sie achten müssen

Wer Waagen im geschäftlichen oder medizinischen Bereich einsetzt, muss sich mit dem Thema Eichung beschäftigen. Doch was genau bedeutet das, wann ist eine Eichung Pflicht – und worin liegt der Unterschied zu Kalibrierung oder Justierung? Hier erfahren Sie alles Wichtige kompakt und verständlich.


Was ist die Eichung einer Waage?

Die Eichung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, amtliche Prüfung, bei der die Messgenauigkeit einer Waage kontrolliert wird. Besteht die Waage diese Prüfung, wird sie mit einer Eichmarke versehen. Damit ist sichergestellt: Die Waage misst innerhalb der gesetzlichen Toleranzgrenzen.

Das Ziel: Verbraucherschutz – besonders wichtig bei Preisermittlungen nach Gewicht oder im medizinischen Einsatz.


Ersteichung, Konformitätsbewertung und Nacheichung – ein Überblick

  • Ersteichung: Früher durch das Eichamt, heute meist ersetzt durch die Konformitätsbewertung des Herstellers (nach EU-Richtlinie NAWI 2014/31/EU)

  • Konformitätsbewertung: Der Hersteller erklärt, dass die Waage allen gesetzlichen Anforderungen entspricht – oft bereits ab Werk

  • Nacheichung: Wiederkehrende Eichung nach Ablauf der Eichfrist, nur durch autorisierte Prüfstellen


Eichen, Kalibrieren, Justieren – was ist der Unterschied?

Diese Begriffe werden oft verwechselt, bedeuten aber Unterschiedliches:

Begriff Bedeutung
Eichen Amtliche, gesetzlich geregelte Prüfung mit Kennzeichnung – nur durch autorisierte Stellen
Kalibrieren Dokumentation der Abweichung – ohne Eingriff ins Gerät
Justieren Technisches Einstellen zur Verbesserung der Genauigkeit


Zusammengefasst:

  • Kalibrieren prüft

  • Justieren korrigiert

  • Eichen bestätigt die gesetzlich zulässige Genauigkeit


Wann muss eine Waage geeicht werden?

Eine Eichpflicht besteht immer dann, wenn eine Waage in folgenden Bereichen eingesetzt wird:

  • Geschäftlicher Verkehr (zum Beispiel Verkauf nach Gewicht)

  • Medizinische und pharmazeutische Anwendungen (zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken)

  • Behördliche Aufgaben oder Herstellung von Fertigpackungen


Wie oft ist eine Eichung erforderlich?

Die Eichfristen hängen vom Waagentyp und Einsatzbereich ab. Hier die wichtigsten Regeln:

Einsatzbereich / Waagentyp Eichfrist
Standard-Handels- und Industriewaagen (bis 3.000 kg) 2 Jahre
Fahrzeugwaagen und Industriewaagen (3.000 kg oder mehr) 3 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (außer Bettenwaagen) 4 Jahre
Säuglingswaagen 4 Jahre
Medizinische Waagen in Arztpraxen meist unbegrenzt
Viehwaagen 4 Jahre


Hinweis: Die Frist läuft immer bis zum 31.12. des letzten Gültigkeitsjahres – unabhängig vom Eichmonat.


So erkennen Sie eine geeichte Waage

Geeichte Waagen tragen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen:

Erklärung der Eichkennzeichen:

  • Ein Jahreskennzeichen in einem Quadrat mit nach innen gewölbten Kanten zeigt das Jahr, in dem die Eichfrist beginnt.

  • Zusatzkennzeichen (Hinweismarken) können weitere Informationen zur Eichung enthalten.

  • Bei erstgeeichten Waagen (konformitätsbewertet durch den Hersteller) steht hinter dem "M" die Jahreszahl des Inverkehrbringens – ebenfalls Beginn der Eichfrist.

Praxisbeispiele

  • Eine Ladentischwaage mit der Kennzeichnung „16“ muss spätestens im Jahr 2018 nachgeeicht werden.

  • Eine Fahrzeugwaage mit der Herstellerkennzeichnung „M14“ muss im Jahr 2019 nachgeeicht werden.


Nacheichung rechtzeitig beantragen

Die Eichgültigkeit endet immer am 31.12. des letzten Gültigkeitsjahres.

Beispiel: Eine Fahrzeugwaage mit Eichmarke „25“ ist gültig bis 31.12.2028.

Wichtige Fristen:

  • Spätestens bis Mitte Oktober des Ablaufjahres die Nacheichung beantragen

  • Mindestens 10 Wochen vor Jahresende

Wird der Antrag zu spät gestellt, darf die Waage nur mit Ausnahmegenehmigung weiterverwendet werden – sonst drohen Bußgelder.


Zusammenfassung – Ihre To-dos im Überblick

  • Prüfen Sie regelmäßig das Ablaufjahr auf der Eichmarke oder dem Aufkleber

  • Beantragen Sie die Nacheichung rechtzeitig. Auf Wunsch kümmern wir uns um die Nacheichung. Kontaktieren Sie uns gerne!

  • Achten Sie auf vollständige und sichtbare Kennzeichnungen (CE, M-Zeichen, Plombe)


Checkliste: Ist Ihre Waage gesetzeskonform?

  • CE- und M-Zeichen vorhanden

  • Gültigkeitsdatum nicht überschritten

  • Eichsiegel oder Aufkleber vorhanden

  • Nacheichung rechtzeitig beantragt


Fazit:
Wenn Sie Waagen in eichpflichtigen Bereichen einsetzen, tragen Sie Verantwortung – rechtlich und gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden. Eine korrekt geeichte Waage ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Zeichen für Genauigkeit und Vertrauen.

Sie benötigen Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihre Fragen und kümmern uns auf Wunsch um den gesamten Ablauf der Eichung – professionell, fristgerecht und zuverlässig.

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