Kennzeichnungspflicht für Pakete ab Januar 2025

Kennzeichnungspflicht für Pakete ab Januar 2025

Laut neuem Postgesetz müssen Pakete in den Gewichtsstufen über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg ab 1. Januar 2025 mit einem sichtbaren, verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. DHL schreibt Geschäftskunden vor, dass diese in der Pflicht sind, die Pakete zu wiegen und zu kennzeichnen. Andere Paketdienstleister werden das sicherlich ähnlich handhaben.

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