Eichantrag 2026: Stichtag für die Nacheichung von Waagen

Eichantrag 2026: Stichtag für die Nacheichung von Waagen

Wer eine eichpflichtige Waage betreibt, sollte die Frist für die Nacheichung beachten.

Der Stichtag für den Eichantrag in diesem Jahr ist der 22. Oktober 2026.

Die Nacheichung eines Messgerätes muss beim zuständigen Eichamt beantragt werden. Der Antrag muss mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichgültigkeit gestellt werden. Diese Frist wird vom Eichamt vorgegeben.

Wann endet die Eichgültigkeit?

Die Eichgültigkeit einer Waage endet grundsätzlich am 31.12. des letzten Gültigkeitsjahres.

Wichtig: Wird der Antrag fristgerecht gestellt, kann die Waage grundsätzlich auch dann weiter für eichpflichtige Vorgänge verwendet werden, wenn der tatsächliche Eichtermin erst nach dem 31.12. des Ablaufjahres stattfindet.

Wird der Antrag dagegen nicht rechtzeitig gestellt, darf die Waage nach Ablauf der Eichgültigkeit grundsätzlich nicht mehr für eichpflichtige Vorgänge eingesetzt werden. Je nach Situation kann eine weitere Nutzung nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig sein. Andernfalls können Bußgelder drohen.

Elektronikwerk kümmert sich um Ihre Eichung

Sie müssen sich nicht selbst um die komplette Abwicklung kümmern. Elektronikwerk unterstützt Sie bei der Eichung und Nacheichung Ihrer Waagen und übernimmt die Abstimmung mit dem zuständigen Eichamt.

Unser Eich- und Kalibrierservice steht sowohl für unsere eigenen Waagen als auch für Waagen anderer Hersteller zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

Unser Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig die Eichgültigkeit Ihrer Waagen. Wenn eine Nacheichung ansteht, sprechen Sie uns einfach an – wir kümmern uns um die weitere Abwicklung.

Kommentar hinterlassen

Bitte beachte, dass Kommentare vor ihrer Veröffentlichung genehmigt werden müssen.